Aktion Selbstbesteuerung e.V.

     Friede durch gerechte Entwicklungspolitik 



Hilfe bei der Durchsetzung von Menschenrechten

Wer arm ist, hat oft große Probleme damit, sein Recht durchzusetzen. Deshalb war Rechtshilfe für die Menschen in den armen Ländern immer ein wichtiges Anliegen der asb. Dazu zwei Beispiele aus der letzten Zeit:

1. Videoausstattung für ein Menschenrechtszentrum in Oaxaca, Mexico, unterstützt mit 500,- EURO (A.6/2002)

1985 wurde in Oaxaca das Menschenrechtszentrum Limeddh (Liga Mexicana por la defensa de los derechos humanos.) gegründet. 2002 wurde beschlossen zusammen mit Stipendiaten der Carl-Duisberg-Gesellschaft einen Videofilm zu drehen, um die katastrophale Menschen­rechtslage in Mexico zu dokumentieren und dadurch zu einer Verbesserung der Lage beizutragen.

Als Schwerpunkte wurden genannt:

·         Die fortwährend und systematisch durchgeführten Menschenrechtsverletzungen, insbesondere an der indgenen (= indianischen) Bevölkerung der Region Oaxaca

·         der Umgang der Behörden mit den Vorwürfen

·         der Umgang der Justiz mit den Anzeigen gegen die Täter

·         Möglichkeiten der betroffenen Bevölkerung, auf Menschenrechtsverletzungen zu reagieren.

Das Filmmaterial und das Equip­ment sollen dem Men­schen­rechts­zentrum für seine Arbeit überlassen werden. Es soll außer zur Aufklärungsarbeit in den Dörfern auch für kurze Clips im Internet und Ähnliches genutzt werden. Gleichzeitig soll mit dem gedrehten Material auch Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland geleistet werden.


2. Aufbau und Förderung von Verbraucherschutzorganisationen in Nicaragua, unterstützt mit 2.000,- EURO (A.15/2002)

Das Rechtshilfebüro „BUFETE POPULAR„ in Masaya/ Nicaragua ist daran, Organisationen zum Verbraucherschutz in Nicaragua aufzubauen. Solche Organisationen müssen nach genauen Regeln in der Nationalversammlung bestätigt werden, um Rechtspersonen zu werden. Bisher wurde das nur für einzelne Städte erreicht, Ziel ist es aber, in allen Städten solche Organisationen aufzubauen. Ohne Rechtsberatung und Rechtsunterstützung ist das nicht durchzusetzen.

Es gelang inzwischen, im Gesetzgebungsverfahren einen „Nationalrat zur Verteidigung der Verbraucherrechte“ zu bilden (Anfang 2000); die Regierung zog dann den Start in die Länge, indem sie ihre Delegierten nicht benannte. So gibt es vielfältige Widerstände. Aber es tut sich auch schon einiges. So kam es z.B. im Oktober 2002 in Masaya und anderen Städten zu Demos von Verbraucherschützern gegen Privatisierung früherer Staatsbetriebe, in Masaya gegen die neue Eigentümerin der Stromversorgung und die laufende Erhöhung der Stromkosten.


Demonstration in Masaya


 

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