Aktion Selbstbesteuerung e.V.

     Friede durch gerechte Entwicklungspolitik 



Investitionsschutzabkommen in der WTO - Cui bono?

ATTAC-Österreich fordert:

"Standortschutzabkommen statt MAI und CSR"

Investitionen sind per se weder gut noch schlecht. Sie können für menschliche Entwicklung fruchtbar gemacht werden oder sozial, ökologisch und ökonomisch destruktiv sein. Worauf es ankommt, ist, wie sie reguliert werden.

Die fälschlicher Weise als "Globalisierungsgegner" bezeichneten Aktivistlnnen von ATTAC und die WTO sind sich in einem grundlegenden Punkt einig: Es braucht globale Regeln für die globalisierte Wirtschaft, und vielleicht besonders für grenzüberschreitende Investitionen. Die Ansätze für ein globales Abkommen könnten allerdings unterschiedlicher nicht sein. Die WTO verfolgt einen Deregulierungsansatz, ATTAC hingegen einen Regulierungsansatz.

Der - neoliberale - Ansatz der WTO :

Multilaterales Investitionsabkommen (MIA)

Stoßrichtung ist Investorenschutz und Deregulierung. Investitionen werden per se als heilbringend angesehen, auch wenn sie nicht reguliert werden. Im Gegenteil, Regulierungen würden Investoren nur verschrecken; hingegen würden sie "sichere" Bedingungen in Scharen anlocken. Das WTO-Abkommen (nach Vorstellung der EU) hat folgende Eckpunkte:

  • Sie gibt Konzernen ausschließlich Rechte und Staaten ausschließlich Pflichten.


  • Konzerne erhalten zum Beispiel umfassenden Investitionsschutz (u. a. vor Enteignung) und schlimmstenfalls sogar ein Klagerecht gegenüber Staaten (diese Position wird vehement von der WKÖ [Wirtschaftskammer Österreichs] vertreten).


  • Das Problem: Von 100 Wirtschaftseinheiten sind bereits über 50 multinationale Konzerne. Wal-Mart ist größer als Schweden, ExxonMobil größer als Österreich oder Saudi-Arabien, General Motors größer als Polen oder Norwegen und Ford größer als die Türkei oder Indonesien. In Anbetracht dieser Verhältnisse wäre es unvernünftig, die Macht der Global Players gegenüber Staaten weiter zu vergrößern.


  • Wohin das Klagerecht führt, sieht man im NAFTA: Staaten müssen sich neue Umweltschutzgesetze fünfmal überlegen und manche bestehende sogar zurücknehmen (Kanada, Fall Ethyl). Außerdem müssen sie mit Steuergeldern Strafen an Konzerne zahlen, bisher 516 Millionen Dollar (In bisher vier von sechs Fällen bekamen die Konzerne Recht - und Geld.)


  • Nichtdiskriminierung gilt nur gegenüber ausländischen Investoren, inländische Unternehmen dürfen sehr wohl schlechter gestellt werden (im Zuge des Anlockens von Investoren oder in Sonderwirtschaftszonen).


  • Deregulierung: Anforderungen an Investoren (s. u.) werden tendenziell verboten. Schon im GATS attackiert die EU zahlreiche sinnvolle Regulierungen ausländischer Investoren. So verlangt zum Beispiel El Salvador, dass mindestens 50% der Gewinne vor Ort re-investiert werden müssen, um Entwicklung sicher zu stellen. Kamerun verlangt von ausländischen Investoren, dass sie für jede 10.000 investierte Dollar einen Arbeitsplatz schaffen. Im Zuge der GATS-Verhandlungen fordert die EU die Handelspartner auf, diese Regulierungen zu eliminieren. Im WTO-lnvestitionsschutzabkommen TRIMS (bezieht sich nur auf den Warenhandel) und im gescheiterten MAI sind so genannte "performance requirements" (Anforderungen an Investoren) kategorisch verboten.

Der alternative Ansatz von ATTAC:

Das Standortschutzabkommen

Ziel ist die Regulierung von Investitionen, um sie für eine ökonomische, soziale und ökologisch verträgliche Entwicklung fruchtbar zu machen. Es könnte folgende Eckpunkte umfassen:


  • Ausländische Investoren zahlen gleich viele Steuern wie Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) vor Ort. Steuerdumping wird verboten. Ebenso Subventionen von ausländischen Investoren.


  • Technologietransfer an lokale Partnerunternehmen muss in der einen oder anderen Form stattfinden, z. B. in Joint Ventures.


  • Schlüsselkräfte müssen von vor Ort beschäftigt werden.


  • Existenzsichernde Löhne, zum Beispiel mindestens das Doppelte oder Dreifache des gesetzlichen Mindestlohnes (nicht die Hälfte, wie die Zulieferbetriebe von Mattel, Wal-Mart und Disney in China - sie zahlen mit 11 Cent pro Stunde weniger als die Hälfte des gesetzlichen Mindestlohns).


  • Volle soziale Absicherung und gute Arbeitsbedingungen, Einhaltung von ILO-Normen, nicht nur der Kernarbeitsnormen.


  • Bezug von Vorprodukten aus der lokalen/nationalen Wirtschaft.


  • Vorgeschriebener Mindest-Exportanteil.


  • Einhaltung derselben Umweltstandards wie im Mutterland.


  • Förderung von Frauen in der einen oder anderen Form.


  • Re-Investitionen der Gewinne zu einem Großteil vor Ort.

Die Produktionskosten für multinationale Konzerne in Billiglohnländern sind so gering, dass sie selbst bei einer Verdopplung oder Verdreifachung durch verantwortungsbewusstes Investieren weiter rentabel wären. Ein Beispiel: Eine Barbie-Puppe kostet in der EU 8 Euro. Die gesamten Produktionskosten in China betragen 35 Cent (inklusive Lohnkosten und Gewinn für die Fabrik). Würden sich die Produktionskosten verdreifachen, würde die Barbie-Puppe, statt 8 Euro 8,70 Euro kosten, nicht einmal um 10% mehr.

Würden ausländische Direktinvestitionen nicht reguliert, würde das globale Steuer-, Sozial- und Umweltdumping munter weitergehen. Konzerne müssten keine verbindlichen Regeln einhalten und könnten versuchen, um den Gewinn zu maximieren, ihre Kosten zu minimieren:

  • möglichst geringe Löhne und Sozialleistungen


  • möglichst geringe Investitionen in den Umweltschutz


  • möglichst geringe Investitionen in die Arbeitsplatzqualität


  • Missachtung von Menschenrechten


  • Flucht aus der Steuerpflicht, eventuell sogar Subventionen.

Mehr ADI durch MAI? - Weniger ADI durch Standortschutz?

Investitionsströme sind heute extrem ungleich verteilt. Der Löwenanteil fließt in eine Handvoll Schwellenländer. Die ärmsten Länder kriegen fast nichts ab, ganz Afrika nur 2,3 %, des globalen Kuchens. Daran würde auch der beste Investorenschutz nichts ändern, weil dieser nicht der Hauptfaktor für Standortentscheidungen ist, sondern Marktgröße, Infrastruktur, ökonomische Stabilität. Andersrum würden Regulierungen daher nicht Investoren vertreiben, weil sie eben nicht die bestimmenden Kriterien sind. Das sagt die Weltbank.

Conclusio

Ein globales Investitionsabkommen im Sinne des Standortschutzes wäre ein globalisierungspolitisches Husarenstück, ein ganz großer Wurf!

Investoren wären nach wie vor willkommen, nur müssten sie sich wohl verhalten, und das nicht freiwillig, sondern verbindlich. Ihre Investitionen würden Entwicklung auslösen und nicht (ausbeuterischen) Enklavencharakter haben wie in Sonderwirtschaftszonen.)

Anders als im MIA oder bei CSR würde Wettbewerbsgleichheit herrschen zwischen den Konzernen. (Beim MIA ist Diskriminierung der lokalen Unternehmen erlaubt; bei CSR sind die Pioniere die Dummen.)

Alle heutigen Industrieländer, egal ob Großbritannien, die USA, Frankreich, Deutschland, Japan, Korea oder Taiwan, haben ausländische Direktinvestitionen reguliert, die USA z. B. ganz massiv auf Bundes- und Staatenebene. Das reichte sogar soweit, dass ausländische Firmen in manchen Staaten höhere Steuern zahlen mussten als einheimische, keinerlei Rechtsschutz genossen oder sogar durch ein vollkommenes Ansiedlungsverbot ausgesperrt wurden (z. B. Banken in New York). S. Ha-Joon Chang (Cambridge-Ökonom): "Pulling away the ladder - Development Strategy in Historical Perspective", Anthem Press 2002.

(aus: epd-Entwicklungspolitik 19/ 2003)




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