Inhaltliche Voraussetzungen und formale Kriterien
für die Unterstützung eines Projektes durch die asb
Auf unseren Mitgliederversammlungen werden alle Projekte einzeln diskutiert. Dabei können sich immer auch neue, bisher nicht bedachte Gesichtspunkte ergeben. Erfahrungsgemäß sind aber die untenstehenden Gesichtspunkte wesentlich für unsere Entscheidungen
a) für alle Projekte
Vorliegen ausreichender Informationen über
das Projekt und die Vertrauenswürdigkeit der Beteiligten.
Realisierung des Projekts ohne asb-Hilfe ungewiss, Finanzierung durch (größere) Organisationen unwahrscheinlich (z.B. wegen politischer Brisanz). Keine Unterstützung für allgemeine Spendensammlungen.
Starthilfe für neues Projekt ("Anschubfinanzierung"),
keine Übernahme laufender Kosten.
Keine Förderung von Großprojekten, für die die mögliche Hilfe durch die asb wenig Bedeutung hätte.
Förderung neuer gesellschaftlicher Entwicklungen
(keine Finanzierung von längst Üblichem).
Eine-Welt Projekte mit deutlicher entwicklungspolitischer Zielsetzung.
Effektivität (Auslösen einer dauerhaften
Veränderung)
b) für Inlandsprojekte (Öffentlichkeitsarbeit)
Vermittlung wichtiger neuer Zusammenhänge mit bewusstseinsbildendem Charakter
Informationen gerichtet an neue (noch nicht
informierte) Zielgruppen
Keine rein wissenschaftlichen Arbeiten.
c) für Auslandsprojekte
Projekt soll von den Betroffenen (den Unterstützten)
getragen, ihnen nicht "übergestülpt" sein.
Projekt soll die Unterstützten längerfristig
unabhängig machen, in keinem Fall ihre Abhängigkeiten vergrößern.
Unterstützung der Basis, nicht der Führungsebene
Mitwirkung der Unterstützten; keine "reinen
Geschenke"
Hilfe zur Selbsthilfe; keine Lieferung von
Verbrauchsgütern
Veränderung der Ursachen von Ungerechtigkeit
und Not; keine reine Nothilfe
Förderung des einheimischen Marktes
Formale Voraussetzungen
Fast die gesamten Mittel der asb werden durch
die Mitgliederversammlung vergeben, die sich zweimal im Jahr
trifft. Damit die Mitglieder der asb auch entscheiden können, werden die eingegangenen Anträge in unseren Rundbriefen dargestellt. Diese Darstellungen sind auch über das Internet zugänglich. Dafür brauchen wir ausreichend Vorbereitungszeit, auch für eventuelle Rückfragen. Deshalb müssen uns Anträge für die Frühjahrsmitgliederversammlung bis zum 1. März, Anträge für die Herbstmitgliederversammlung bis zum 1. September vorliegen. Danach eintreffende
Projekte können in der Regel erst in der darauffolgenden Mitgliederversammlung berücksichtigt werden.
Anträge müssen neben der inhaltlichen
Beschreibung einen Kostenplan, einen Finanzierungsplan
und die Angabe, bei wem weitere Anträge für dieses Projekt
gestellt wurden, beinhalten. (Auch Angaben über bereits abgelehnte Zuschussanträge)
Von der Mitgliederversammlung bewilligte Mittel,
die nicht binnen eines Jahres abgerufen werden,
verfallen, d.h., es besteht kein Anspruch mehr auf sie und die asb
vergibt diese Mittel an andere Projekte.
Projekte müssen finanziell gegenüber
der asb abgerechnet werden. Nach Abschluss des Projekts erwarten wir einen inhaltlichen Bericht über den Verlauf des Projektes, der ganz oder teilweise im Rundbrief veröffentlicht werden kann, um die Mitglieder über die Entwicklung zu informieren. Im Rundbrief erscheinende Berichte sind auch über das Internet zugänglich.
Der Vorstand der asb hat für besonders
dringliche Anträge einen kleinen "Feuerwehrfonds" zur Verfügung.