Aktion Selbstbesteuerung e.V.

     Friede durch gerechte Entwicklungspolitik 



Projektkriterien

Inhaltliche Voraussetzungen und formale Kriterien für die Unterstützung eines Projektes durch die asb

Auf unseren Mitgliederversammlungen werden alle Projekte einzeln diskutiert. Dabei können sich immer auch neue, bisher nicht bedachte Gesichtspunkte ergeben. Erfahrungsgemäß sind aber die untenstehenden Gesichtspunkte wesentlich für unsere Entscheidungen

a) für alle Projekte
b) für Inlandsprojekte (Öffentlichkeitsarbeit) c) für Auslandsprojekte

Formale Voraussetzungen

  1. Fast die gesamten Mittel der asb werden durch die Mitgliederversammlung vergeben, die sich zweimal im Jahr trifft. Damit die Mitglieder der asb auch entscheiden können, werden die eingegangenen Anträge in unseren Rundbriefen dargestellt. Diese Darstellungen sind auch über das Internet zugänglich. Dafür brauchen wir ausreichend Vorbereitungszeit, auch für eventuelle Rückfragen. Deshalb müssen uns Anträge für die Frühjahrsmitgliederversammlung bis zum 1. März, Anträge für die Herbstmitgliederversammlung bis zum 1. September vorliegen. Danach eintreffende Projekte können in der Regel erst in der darauffolgenden Mitgliederversammlung berücksichtigt werden.
  2. Anträge müssen neben der inhaltlichen Beschreibung einen Kostenplan, einen Finanzierungsplan und die Angabe, bei wem weitere Anträge für dieses Projekt gestellt wurden, beinhalten. (Auch Angaben über bereits abgelehnte Zuschussanträge)
  3. Von der Mitgliederversammlung bewilligte Mittel, die nicht binnen eines Jahres abgerufen werden, verfallen, d.h., es besteht kein Anspruch mehr auf sie und die asb vergibt diese Mittel an andere Projekte.
  4. Projekte müssen finanziell gegenüber der asb abgerechnet werden. Nach Abschluss des Projekts erwarten wir einen inhaltlichen Bericht über den Verlauf des Projektes, der ganz oder teilweise im Rundbrief veröffentlicht werden kann, um die Mitglieder über die Entwicklung zu informieren. Im Rundbrief erscheinende Berichte sind auch über das Internet zugänglich.
  5. Der Vorstand der asb hat für besonders dringliche Anträge einen kleinen "Feuerwehrfonds" zur Verfügung.


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